Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hier findest du wichtige Informationen und Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistungen von Kerstin's Kätzchenbetreuung Gmund. Ich lege Wert auf Transparenz und ein reibungsloses Miteinander, damit deine Katzen bestens versorgt sind.

Vertragsgrundlagen und Haftung

Die Betreuung umfasst die vereinbarten Leistungen wie Fütterung, Wasserversorgung, Reinigung der Katzentoilette, Beschäftigung der Katze, Medikamentengabe nach vorheriger Absprache sowie weitere individuell vereinbarte Tätigkeiten.

Die Betreuung erfolgt mit der erforderlichen Sorgfalt. Eine ständige Anwesenheit oder eine lückenlose Überwachung des Tieres kann nicht gewährleistet werden.

Die Grundlage der Zusammenarbeit bildet der schriftliche Betreuungsvertrag. Dieser regelt die vereinbarten Leistungen und Rahmenbedingungen der Katzenbetreuung. Kerstin’s Kätzchenbetreuung haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die während der Betreuungszeit entstehen. Für Schäden, die ausschließlich auf dem Verhalten des Tieres beruhen oder auf unvollständigen bzw. fehlerhaften Angaben des Tierhalters zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Kerstin’s Kätzchenbetreuung verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Der Tierhalter verpflichtet sich, alle für die Betreuung wichtigen Informationen über die Katze sowie besondere Risiken im Haushalt mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für besondere Verhaltensweisen, eine erhöhte Fluchtneigung, Ängstlichkeit oder Risiken im Umgang mit Türen, Fenstern, Balkonen und sonstigen Öffnungen.

Der Tierhalter stellt sicher, dass die Wohnung sowie alle für die Betreuung genutzten Bereiche sicher zugänglich sind. Türen, Fenster, Balkone und sonstige Öffnungen müssen so gesichert sein, dass eine sichere Betreuung des Tieres möglich ist.

Trotz sorgfältiger Betreuung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass ein Tier in einer unvorhersehbaren Situation entläuft oder sich verletzt. Im Falle eines solchen Ereignisses wird Kerstin’s Kätzchenbetreuung den Tierhalter unverzüglich informieren und angemessene Maßnahmen zur Unterstützung und Suche einleiten.

Schlüsselübergabe und Zugang

Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich vor Beginn der Betreuungszeit. Der Tierhalter erteilt Kerstin’s Kätzchenbetreuung die Berechtigung, die Wohnung während der vereinbarten Betreuungszeit zu betreten, um die Versorgung der Tiere sicherzustellen. Die Schlüssel werden sorgfältig und sicher verwahrt und ausschließlich für die vereinbarte Betreuung verwendet. Nach Abschluss der Betreuung erfolgt die Rückgabe nach individueller Vereinbarung.

Der Tierhalter informiert Kerstin’s Kätzchenbetreuung über die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie über Besonderheiten der Schließanlage (z. B. Sicherheits- oder Schließsysteme).

Für einen Schlüsselverlust haftet Kerstin’s Kätzchenbetreuung nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei grob fahrlässig verursachtem Verlust wird für die dadurch entstehenden erforderlichen Kosten aufgekommen.

Wichtige Betreuungsbedingungen

Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, bittet Kerstin's Kätzchenbetreuung um folgende Informationen und Vorkehrungen:


1. Gesundheitszustand: Der Tierhalter verpflichtet sich, alle für die Betreuung relevanten Informationen über das Tier mitzuteilen, insbesondere zu Gesundheit, Verhalten, Medikamenten sowie besonderen Risiken oder Auffälligkeiten.
Bei akuten gesundheitlichen Problemen oder Notfällen ist Kerstin’s Kätzchenbetreuung berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Tierarzt zu kontaktieren bzw. tierärztliche Hilfe einzuholen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.
2. Futter und Zubehör: Der Tierhalter stellt sicher, dass für den gesamten Betreuungszeitraum ausreichend Futter, Leckerlis, Streu sowie gegebenenfalls benötigte Medikamente und sonstiges Zubehör vorhanden sind. Sollte während der Betreuung ein notwendiger Nachkauf erfolgen müssen, werden die Kosten nach vorheriger Information bzw. im Anschluss an die Betreuung in Rechnung gestellt.
3. Notfallkontakt: Der Tierhalter stellt sicher, dass er während der Betreuungszeit oder durch eine benannte Kontaktperson erreichbar ist.
4. Sauberkeit: Kerstin’s Kätzchenbetreuung übernimmt die Versorgung der Katze, einschließlich der Reinigung der Katzentoilette sowie dem Auffüllen von Futter- und Wassernäpfen ebenso von Trinkbrunnen oder Futterautomaten. Kleinere Reinigungsarbeiten im Zusammenhang mit der Katzenbetreuung (z. B. Entfernen von Erbrochenem, Aufsammeln von Streu oder gelegentliches Saugen im direkten Umfeld der Katze) können bei Bedarf durchgeführt werden. Eine vollständige Reinigung der Wohnung oder darüber hinausgehende Haushaltsarbeiten sind nicht Bestandteil der Betreuung.
5. Absagen: Absagen bis 10 Tage vor Beginn der Betreuung sind kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen können Stornierungsgebühren gemäß den vereinbarten Bedingungen anfallen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Miesbach.